Mit diesem Baustein können Sie die erweiterte Übernahme der Nachhaftung durch den neuen Versicherer absichern. Erweiterung der Nachmeldefrist der Vorversicherungen bei endgültiger Aufgabe der Geschäftstätigkeit (Nur möglich bei bestehender Vorversicherung und wenn diese bei der Antragsstellung angegeben wird.

 

Das Ausscheiden aus der Vermittler-Tätigkeit kann der Schritt in den verdienten Ruhestand sein oder Ausdruck einer beruflichen Neuorientierung.
So oder so: Der Beginn einer neuen Lebensphase sollte ungetrübt sein von möglichen „Altlasten“ der gerade abgeschlossenen.
Moderne Vermögensschaden-Haftpflicht-Verträge wie die von uns angebotenen, erklären die Übernahme der Nachhaftung aus Vorverträgen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (nahtloser Versicherungsschutz von Vertrag zu Vertrag u.ä). Die Nachhaftung der Vorverträge wird übernommen, wenn ein Spätschaden während der Vertragslaufzeit Ihres aktuellen Vertrages gemeldet wird. Bei Beendigung dieses Vertrages (ohne Anschlussvertrag) beginnt zwar dessen Nachhaftung, aber die Übernahme der Nachhaftung der Vorverträge ist beendet, die Nachmeldung von Spätschäden aus deren Laufzeit ist nicht mehr möglich. Mit anderen Worten: Es entsteht für diese Schäden eine temporäre Deckungslücke. Sie besteht so lange, bis die Verjährungsfrist (10 Jahre) abgelaufen ist.

Der Risikofreudige wird auf die Verjährung setzen und hoffen, dass der mögliche Verstoß so lange verborgen bleibt. Wenn Sie auf „Nummer sicher“ gehen wollen, lassen Sie die Lücke gar nicht erst entstehen. Mit dem Zusatzbaustein „Erweiterte Übernahme Nachhaftung“ verlängern Sie die Nachmeldefrist für Verstöße aus der Zeit der Vorversicherungen um die Nachhaftungszeit Ihres Vertrages.

Berufshaftpflichtversicherung für:

Finanzdienstleister, Finanzanlagenvermittler, Bankvertriebler, Bausparvermittler, Finanzierungsvermittler, Fondsvermittler, Vermögensberater, Hypothekenmakler, Immobilienmakler, Finanzbetriebe, Versicherungsmakler, Mehrfachagenten, Versicherungsvermittler, Ausschließlichkeitsvertreter, Einfirmenvertreter, gebundene Vermitter, Makler, Immobilienmakler, Versicherungsberäter, Versicherungsvertriebe, unabhängiger Versicherungsmakler, Assekuradeure, usw.

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