download 1013981 960 720Wir bieten Ihnen ein Deckungskonzept zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der §34-Berufe an, das bereits standardmäßig einige Deckungserweiterungen beinhaltet, die so am Markt nicht üblich sind. Und die Beiträge werden Sie ebenfalls äußerst positiv überraschen.

Berufshaftpflicht §34 GewO / Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung - die Highlights

Standardmässig sind folgende Highlights in unserem Deckungskonzept enthalten:

  • unbegrenzte Nachhaftung auch für Finanzdienstleister
  • Verzicht auf Ratenzahlungszuschläge
  • Maximierung 3-fach
  • Abwehrdeckung bei strittiger vorsätzlicher Schadensverursachung oder wissentlicher Pflichtverletzung
  • Mitversicherung von:
    - Eigenschäden
    - Haftpflichtansprüchen, die sich bspw. aus der DSGVO und/oder der IDD ergeben
    - diverser Servicedienstleistungen (u.a. Erstellung und Herausgabe von Informationsmaterial, zulässige Hilfestellung in Schadenfällen)
    - Tippgeberdeckung
    - Bedingungsverbesserungen/ Innovation
  • Kostenübernahme eines externen Beraters zur Vermeidung oder Minderung von Reputationsschäden
  • Anzeige des Versicherungsfalls nach schriftlicher Geltendmachung
  • Leistungspflicht des Versicherers auch im Fall der grob fahrlässigen Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten, sofern diese nach Erkennen unverzüglich nachgeholt werden
  • Beitragsminderung bei Nachweis der Ruhendmeldung des Gewerbes
  • Versicherungsschutz bei der Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen (u.a. Datenschutz, Geschäftsgeheimnis)
  • Übernahme der Nachhaftung aus Vorverträgen

Optional Sie die folgenden Highlights enthalten:

für alle Deckungsbereiche:

  • separate Deckungssumme für Schadenersatzforderungen bei bedingt vorsätzlicher Schadensverursachung sowie wissentlicher Pflichtverletzung (inkl. Abwehrdeckung)
  • Ansprüche aus Rechtsverhältnis mit Dritten, die nicht Kunde oder Auftraggeber des VN sind (z.B. Produktgeber)
  • Übernahme Anwaltskosten bei behauptetem unlauterem Wettbewerb durch Online-Aktivitäten
  • Verletzung von Immaterialgüterrechten
  • Ruhestandsklausel mit separater Deckungssumme
  • Deckungserweiterungen (u.a. Büro-HV, Cyber)

für Versicherungsvermittler / -berater:

  • Tätigkeit als Assekuradeur
  • Produkte der betrieblichen Altersvorsorge, soweit keine Rückdeckungsversicherung besteht
  • Rückdeckungsversicherung besteht

für Finanzdienstleister:

  • Vermittlung von nicht regulierten Direktinvestments in

    - Waggons/Eisenbahnen
    - erneuerbare Energien

  • Tätigkeit als Finanzplaner (CFP)
  • Tätigkeit als Generationenberater / Ruhestandsplaner
  • Empfehlung (Tipp) bzgl. Vermittlung von Edelmetallen, Edelsteinen, Industrie-/ Technologie-Metallen
  • Vermittlung von Strom- und Gasverträgen
  • Beratung bei der Gründung und Unterhaltung von betrieblichen Versorgungseinrichtungen

für Wohnimmobilienverwalter:

  • Tätigkeit als Verwaltungsbeirat gemäß § 29 WEG
  • Tätigkeit als Facility-Manager

 

Natürlich sind auch unsere Deckungserweiterungen Betriebshaftpflicht / Bürohaftpflicht, Strafrechtsschutz, Pflichtverletzung, Nachhaftung und die Cyberdeckung zu niedrigen Aufpreisen dazubuchbar.

Berufshaftpflichtversicherung für:

Finanzdienstleister, Finanzanlagenvermittler, Bankvertriebler, Bausparvermittler, Finanzierungsvermittler, Fondsvermittler, Vermögensberater, Hypothekenmakler, Immobilienmakler, Finanzbetriebe, Versicherungsmakler, Mehrfachagenten, Versicherungsvermittler, Ausschließlichkeitsvertreter, Einfirmenvertreter, gebundene Vermitter, Makler, Immobilienmakler, Versicherungsberäter, Versicherungsvertriebe, unabhängiger Versicherungsmakler, Assekuradeure, usw.

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