Wir bieten Ihnen ein Deckungskonzept zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der §34-Berufe an, das bereits standardmäßig einige Deckungserweiterungen beinhaltet, die so am Markt nicht üblich sind. Und die Beiträge werden Sie ebenfalls äußerst positiv überraschen.
Berufshaftpflicht §34 GewO / Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung - die Highlights
Standardmässig sind folgende Highlights in unserem Deckungskonzept enthalten:
- unbegrenzte Nachhaftung auch für Finanzdienstleister
- Verzicht auf Ratenzahlungszuschläge
- Maximierung 3-fach
- Abwehrdeckung bei strittiger vorsätzlicher Schadensverursachung oder wissentlicher Pflichtverletzung
- Mitversicherung von:
- Eigenschäden
- Haftpflichtansprüchen, die sich bspw. aus der DSGVO und/oder der IDD ergeben
- diverser Servicedienstleistungen (u.a. Erstellung und Herausgabe von Informationsmaterial, zulässige Hilfestellung in Schadenfällen)
- Tippgeberdeckung
- Bedingungsverbesserungen/ Innovation - Kostenübernahme eines externen Beraters zur Vermeidung oder Minderung von Reputationsschäden
- Anzeige des Versicherungsfalls nach schriftlicher Geltendmachung
- Leistungspflicht des Versicherers auch im Fall der grob fahrlässigen Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten, sofern diese nach Erkennen unverzüglich nachgeholt werden
- Beitragsminderung bei Nachweis der Ruhendmeldung des Gewerbes
- Versicherungsschutz bei der Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen (u.a. Datenschutz, Geschäftsgeheimnis)
- Übernahme der Nachhaftung aus Vorverträgen
Optional Sie die folgenden Highlights enthalten:
für alle Deckungsbereiche:
- separate Deckungssumme für Schadenersatzforderungen bei bedingt vorsätzlicher Schadensverursachung sowie wissentlicher Pflichtverletzung (inkl. Abwehrdeckung)
- Ansprüche aus Rechtsverhältnis mit Dritten, die nicht Kunde oder Auftraggeber des VN sind (z.B. Produktgeber)
- Übernahme Anwaltskosten bei behauptetem unlauterem Wettbewerb durch Online-Aktivitäten
- Verletzung von Immaterialgüterrechten
- Ruhestandsklausel mit separater Deckungssumme
- Deckungserweiterungen (u.a. Büro-HV, Cyber)
für Versicherungsvermittler / -berater:
- Tätigkeit als Assekuradeur
- Produkte der betrieblichen Altersvorsorge, soweit keine Rückdeckungsversicherung besteht
- Rückdeckungsversicherung besteht
für Finanzdienstleister:
- Vermittlung von nicht regulierten Direktinvestments in
- Waggons/Eisenbahnen
- erneuerbare Energien - Tätigkeit als Finanzplaner (CFP)
- Tätigkeit als Generationenberater / Ruhestandsplaner
- Empfehlung (Tipp) bzgl. Vermittlung von Edelmetallen, Edelsteinen, Industrie-/ Technologie-Metallen
- Vermittlung von Strom- und Gasverträgen
- Beratung bei der Gründung und Unterhaltung von betrieblichen Versorgungseinrichtungen
für Wohnimmobilienverwalter:
- Tätigkeit als Verwaltungsbeirat gemäß § 29 WEG
- Tätigkeit als Facility-Manager
Natürlich sind auch unsere Deckungserweiterungen Betriebshaftpflicht / Bürohaftpflicht, Strafrechtsschutz, Pflichtverletzung, Nachhaftung und die Cyberdeckung zu niedrigen Aufpreisen dazubuchbar.