Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungen
für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister
Seit dem 22.Mai 2007 benötigen Sie als Versicherungsvermittler per Gesetz eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung; als Finanzanlagenvermittler ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung seit dem 1.Januar.2013 ebenfalls Pflicht.
Mit unserem Vergleichsrechner können Sie sich die Angebote verschiedener Gesellschaften auf einmal berechnen lassen und vergleichen. Rabatte sind dabei bereits berücksichtigt und die angebotenen Konzepte zeichnen sich durch einmalige Deckungserweiterungen aus. So beinhalten die Konzepte überwiegend zum Beispiel die Möglichkeit, eine wissentliche Pflichtverletzung mit abzuschließen. Weitere Einschlüsse sind gegen geringen Aufpreis ebenfalls möglich.
In den Angeboten finden Sie preisgünstige Lösungen für gebundene Vermittler, Makler oder Mehrfachagenten; für Finanzdienstleister, Finanzanlagenvermittler und Versicherungsberater (Honorarberater).
Aber nicht nur die zivilrechtliche Absicherung ist wichtig. Schnell kann es auch wichtig sein, die strafrechtliche Seite abgesichert zu haben. Ein kleiner Fehler kann u.U. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hiergegen schützt Sie eine Strafrechtsschutzversicherung, die sie als eigene Komfortdeckung abschließen können oder als Basisdeckung für ca. 50 Euro Jahresbeitrag in Ihrer Vermögensschadenversicherung einschließen können.
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Rechnen Sie Ihr Angebot gleich hier online. Haben Sie noch Fragen? Dann schicken Sie uns einfach eine Mail über das Kontaktformular oder ein Fax: 07531-8919418 (z.H. Hr. Kobert).
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Haftpflichtversicherungen für Versicherungsvermittler & Finanzanlagenvermittler
Wir haben die Gewerbelaubnis für die unabhängige Versicherungsvermittlung nach §34d der Gewerbeordnung (IHK Hochrhein-Bodensee).